Der Online-Versandhändler Amazon bekommt in Frankreich
einer Entscheidung der zuständigen Behörden zufolge für mehrere
französische Logistikzentren keine Kurzarbeit genehmigt. Ein
entsprechender Antrag sei vom Arbeitsministerium abgelehnt worden,
bestätigte Amazon am Montag. Der Gerichtsstreit um
Coronavirus-Sicherheitsvorkehrungen wirke sich auf die Tätigkeit
Amazons aus. In diesem Zusammenhang sei die Kurzarbeit beantragt
worden, von der «andere Unternehmen profitiert haben», erklärte der
Konzern in einer Mitteilung.
Der Antrag sei abgelehnt worden, weil die Schließung der
Logistikzentren nicht damit verbunden sei, dass weniger bestellt
werde, sondern mit einer Gerichtsentscheidung, erklärte das
Ministerium die Entscheidung. Für diesen Fall sei Kurzarbeit nicht
geplant. Hintergrund ist ein Rechtsstreit des Online-Händlers über
Schutzmaßnahmen für die Angestellten in Logistikzentren.
Ein Berufungsgericht hatte Ende April entschieden, dass Amazon
weiterhin nur Bestellungen von bestimmten Artikeln entgegennehmen
darf. Diese Auflage gelte solange, bis der Konzern seine
Schutzmaßnahmen verbessert habe. Es bestätigte damit weitgehend eine
vorangegangene Entscheidung eines Gerichts im Pariser Vorort
Nanterre. Amazon hatte dagegen Berufung eingelegt und seine
Logistikzentren in Frankreich vorerst geschlossen. Die
Gerichtsentscheidung war von der Gewerkschaftsgruppe Union Syndicale
Solidaires erwirkt worden. (dpa)