Der CDU-Wirtschaftsrat hat davor gewarnt, mit
dem geplanten Lieferkettengesetz zur Einhaltung von
Menschenrechtsstandards der deutschen Wirtschaft zu schaden.
„Deutschland wäre das einzige Land weltweit, welches solche
Anforderungen an Unternehmen stellt. Durch das Gesetz werden die
Produktionskosten für Unternehmen wieder einmal aufgrund politischer
Entschlüsse erheblich steigen“, sagte der Generalsekretär des
Wirtschaftsrates, Wolfgang Steiger, der Deutschen Presse-Agentur.
„Gerade in der jetzigen Phase sollten wir nicht neue Belastungstests
für die Betriebe einführen.“
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) und
Entwicklungsminister Gerd Müller (CSU) wollen bis Mitte 2020 das
Lieferkettengesetz umsetzen. Das Gesetz soll deutsche Unternehmen für
Sozial- und Umweltverstöße ihrer Lieferanten im Ausland
verantwortlich machen. An Kinderarbeit und Hungerlöhnen am Beginn von
Lieferketten aus dem Ausland gibt es seit Jahren Kritik, etwa mit
Blick auf Textilfabriken in Bangladesch.
Steiger sagte nun, die erweiterten Bürokratieanforderungen sowie
die Überprüfung der gesamten Lieferkette stellten einen erheblichen
Wettbewerbsnachteil gegenüber Unternehmen aus anderen Ländern dar.
„Deutsche Unternehmen produzieren bereits nach den weltweit höchsten
Umwelt- und Sozialstandards mit international anerkannten
Gütesiegeln. Die deutsche Politik sollte nicht alleine und unüberlegt
vorpreschen und alle Akteure involvieren.“
Wie das Beispiel der erfolgreichen Reduktion von Plastiktüten
zeige, „liegt in der Selbstverpflichtung der Wirtschaft die Kraft der
Innovation, die Möglichkeit der Korrektur und die Chance, möglichst
viele Unternehmen zu involvieren, so dass praxisnahe Lösungen
gefunden werden.“ Ein 2016 von der Bundesregierung beschlossener
Nationaler Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte fordert von
Unternehmen eine menschenrechtliche Sorgfalt in internationalen
Lieferketten – zunächst auf Basis freiwilliger Selbstverpflichtungen.
Die Arbeitgeber stören sich vor allem daran, dass nach einem
Gesetzentwurf Unternehmen für das Verhalten Dritter in Haftung
genommen werden sollen, auf die sie gar keinen direkten Zugriff
hätten.(DPA)