Die gleiche Jeans in zwei Größen und drei Farben bestellen, das Kleid im Shop kaufen, ohne es anzuprobieren, weil die Umkleiden zu voll waren – klassische Einkaufsszenarien unserer Zeit. Doch wer denkt, er habe ein Recht darauf, doppelt oder falsch gekaufte Klamotten einfach wieder zurückzugeben, liegt voll daneben: Bei der Rückgabe von Kleidung ist man immer auf das Entgegenkommen des jeweiligen Shops angewiesen – ein Umtauschrecht oder Rückgaberecht mit Geld-zurück-Garantie gibt es nicht bzw. nur im Sonderfall. Was Sie über Ihre Rechte als Verbraucher und die Herstellerpflichten wissen sollten und welche Umtauschfehler man auf keinen Fall machen sollte