Ende eines 20-jährigen Rechtsstreits: H&M darf Artikel mit parallelen Streifen verkaufen

Verletzen die zwei parallelen, vertikalen Streifen auf den
Sportbekleidungsartikeln von H&M die Marke von Adidas mit drei parallelen
Streifen? Jetzt, nach einem mehr als zwanzigjährigen Rechtsstreit, hat das
Gericht in Den Haag entschieden, dass die schwedische Modekette die Artikel
ohne weiteres verkaufen darf. Das geht aus dem Urteil des Gerichts hervor,
das auf Rechtspraak.nl zu finden ist.

Nach Ansicht des Gerichts unterschieden sich die Proportionen der
Streifen von H&M deutlich von den Proportionen der Streifen von Adidas, so
dass die Verbraucher damit nicht verwirrt werden, welche Markenstreifen zu
welchem Einzelhändler gehören.

Adidas ging 1997 vor Gericht, um den Verkauf der fraglichen
Sportbekleidungsartikel durch H&M zu stoppen. Nach Ansicht des
Sportartikelhändlers würden die Verbraucher durch die Streifen verwirrt
werden, die zu sehr den Adidas-Streifen ähneln würden.

Der Richter untersagte H&M den Verkauf, aber der Einzelhändler weigerte
sich. Beide Bekleidungskonzerne haben mehrere Marktuntersuchungen
durchgeführt, die jedoch nach Ansicht des Richters „nicht ausreichend“
sind. Nun, in der Berufung wurde H&M und nicht Adidas Recht gegeben. Das
Urteil zeigt, dass der Fall insgesamt etwa achtzigtausend Euro gekostet hat.

Dieser übersetzte Beitrag erschien zuvor auf
FashionUnited.nl.

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