Mehr Durchblick beim Online-Kauf, weniger Schmu mit
angeblichen Rabatten und Internet-Rankings: In der Europäischen Union
sind am Dienstag neue Verbraucherschutzregeln in Kraft getreten, die
binnen zwei Jahren in Deutschland und den anderen EU-Staaten
umgesetzt werden sollen. Bei ernsten Verstößen drohen Händlern dann
saftige Strafen von mindestens vier Prozent ihres Jahresumsatzes.
Die schon 2018 von der EU-Kommission beschlossene Richtlinie hatte
Ende vergangenen Jahres die letzten Hürden der Gesetzgebung genommen.
Die zuständige Kommissionsvizepräsidentin Vera Jourova forderte die
EU-Staaten auf, sie nun rasch und strikt anzuwenden. «Die neuen
Vorschriften werden die Transparenz und Sicherheit im Online-Handel
erhöhen, was im Interesse der Verbraucher liegt», erklärte sie.
Der sogenannte Neue Deal für Verbraucher ist ein Maßnahmenbündel. So
sollen Käufer auf Online-Marktplätzen künftig informiert werden, ob
der Verkäufer eine Firma oder eine Privatperson ist – denn bei
Privatverkäufen gelten geringere Ansprüche bei Problemen oder
Defekten. Bei Online-Suchen muss künftig erkennbar sein, ob ein
Verkäufer für eine gute Platzierung in der Ergebnisliste gezahlt hat
und nach welchen Kriterien diese zustande kam. Von Unternehmen
bestellte lobende Produktkritiken werden verboten.
Bei angeblichen Rabatten oder Sonderpreisen müssen Verkäufer künftig
zum Vergleich den niedrigsten Preis der vorhergehenden 30 Tage
angeben. Damit soll vermieden werden, dass Preise erst hoch gesetzt
werden, um dann mit dem angeblichen Rabatt Käufer anzulocken.
Die neuen Regeln sollen auch die Praxis eindämmen, dass
Markenprodukte mit gleicher Aufmachung in EU-Ländern in
unterschiedlicher Qualität angeboten werden. Hintergrund sind Klagen
aus östlichen EU-Staaten, dass dort zum Beispiel Fischstäbchen
weniger Fisch enthalten. Die nationalen Behörden sollen mehr Handhabe
gegen irreführende Vermarktung bekommen. (dpa)