Gerry Weber: Insolvenzplan ist rechtskräftig

Der Bekleidungskonzern Gerry Weber International AG kann die nächste
Etappe auf seinem Sanierungskurs in Angriff nehmen. Am Freitag habe das
Landgericht Bielefeld vier Beschwerden gegen den Mitte September von den
Aktionären gebilligten Insolvenzplan abgelehnt, teilte das Unternehmen mit.
Damit sei der Insolvenzplan rechtskräftig.

Presseberichten zufolge hatten auch Unternehmensgründer Gerhard Weber
und sein Sohn Ralf Weber Beschwerde gegen den Plan eingelegt. Der sieht
vor, dass von den Finanzinvestoren Robus Capital Management Ltd. und
Whitebox Advisors LLP verwaltete Fonds alleinige Aktionäre des Konzerns
werden. Die bisherigen Anteilseigner gehen hingegen leer aus.

Das Unternehmen verkündete zudem, dass „zeitnah“ mit der Bestätigung des
Insolvenzplans für die hundertprozentige Tochtergesellschaft Gerry Weber
Retail GmbH & Co. KG (GWR) zu rechnen sei. „Ziel ist es unverändert, dass
die beiden Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung spätestens zu Beginn des
kommenden Jahres aufgehoben und die finanzielle Sanierung der Gerry Weber
Gruppe abgeschlossen werden kann“, erklärte der Konzern.

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