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KaDeWe darf nach Gerichtsentscheidung wieder auf ganzer Fläche öffnen

Das Hauptstadt-Kaufhaus KaDeWe darf nach einer Entscheidung des Berliner
Verwaltungsgerichts wieder auf der gesamten Fläche öffnen. Das Verbot für
die Öffnung größerer Verkaufsflächen gelte vorerst nicht für „ein großes
Berliner Kaufhaus“, teilte ein Gerichtssprecher am Donnerstag mit. Das habe
das Verwaltungsgericht in einem Eilverfahren entschieden. Das KaDeWe begrüßte
die Entscheidung am Donnerstag und kündigte an, ab kommender Woche wieder
vollständig zu öffnen.

Dabei müsse es aber die geltenden Hygienevorschriften beachten, betonten
die Richter, die dem Antrag des zur Signa-Holding gehörenden Warenhauses
stattgaben.

Bislang dürfen größere Geschäfte abseits des Lebensmittelhandels in Berlin
und Brandenburg nur öffnen, solange sie ihre Verkaufsfläche auf maximal 800
Quadratmeter verkleinern. Wie viele andere betroffene Händler war auch das
KaDeWe gerichtlich dagegen vorgegangen. Die Beschränkung auf 800
Quadratmeter sei „willkürlich und unverhältnismäßig“ argumentierte das
Unternehmen – und hatte nun vorläufig Erfolg.

„Den meisten Einwänden der Antragstellerin sei allerdings nicht zu folgen“,
betonten die Richter. Die 800-Quadratmeter-Beschränkung sei nicht
willkürlich, weil ab dieser Größenordnung mit einem größeren Kundenstrom zu
rechnen sei. Das Gericht kritisierte jedoch, dass Einkaufszentren auf der
gesamten Fläche öffnen dürften, weil die Regelung dort für jedes einzelne
Geschäft gelte.

Gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts kann Beschwerde beim
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) eingelegt werden. Das OVG
hatte für Brandenburg die 800-Quadratmeter-Regelung am Vortag gebilligt und
damit ähnliche Einwände anderer Kaufhäuser zurückgewiesen. (dpa)

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