Bonn – Weil manche Händler nicht allen EU-Kunden die gleichen
Angebote machen, geht die Bundesnetzagentur gegen sogenanntes
Geoblocking vor. Damit ist unter anderem gemeint, dass Händler
unerlaubterweise ihre Internetseiten für Kunden in anderen Ländern
sperren, sodass diese nicht zu gleichen Bedingungen wie inländische
Kunden einkaufen können. Seit Dezember 2018 seien rund 100
Beschwerden und Anfragen zu Fällen von Geoblocking eingegangen,
teilte die Bonner Behörde am Montag mit. Ein Vergleich zum Vorjahr
ist nicht möglich, da erst seit Ende 2018 Verstöße dieser Art
gemeldet werden können.
„Viele Beschwerden über Geoblocking konnten wir bereits im
Anhörungsverfahren ausräumen“, sagte Präsident Jochen Homann dazu.
Prinzipiell kann die Bundesnetzagentur gegen Händler Bußgelder von
bis zu 300 000 Euro verhängen. In den meisten Fällen habe man sich
aber mit den Anbietern einigen können, ohne dass weitere Maßnahmen
nötig gewesen seien, hieß es von der Behörde. Die meisten erfassten
Verstöße traten bei Elektrogeräten, Kleidung oder E-Books auf. Aber
auch Autos, Sportgeräte, Tabakwaren oder Lebensmittel waren
betroffen. Gut die Hälfte der Beschwerden stammte von
deutschen Kunden, der Rest aus dem Ausland. (DPA)