Bald geraten viele Deutsche wieder in einen
Kaufrausch: Am „Black Friday“ Ende November ruft der Handel jährlich
die große Rabattschlacht aus und macht ein Milliardengeschäft. Ein
findiger Unternehmer aus Hongkong hat sich den Begriff beim Deutschen
Patentamt als Wortmarke schützen lassen und verdient dabei kräftig
mit. Aber damit könnte bald Schluss sein.
Am Donnerstag verhandelt das Bundespatentgericht in München
darüber, ob die Marke gelöscht wird, die auf die Firma Super Union
eingetragen ist. „Die Firma in Hongkong handelte ein bisschen wie ein
Wegelagerer, indem sie Unternehmen rund um den „Black Friday“ mit
Abmahnungen überzogen hat“, sagt die Anwältin Anthonia
Ghalamkarizadeh. Sie vertritt den Zahlungsdienstleister Paypal in dem
Verfahren. Auf Antrag von Paypal, Puma und einem Dutzend weiterer
Firmen hat das Patentamt bereits beschlossen, „Black Friday“ als
Marke zu löschen – und dagegen wehrt sich Super Union nun.
Wer in Deutschland mit dem Begriff „Black Friday“ werben will,
von dem verlangt die österreichische Partnerfirma von Super Union
eine Lizenzgebühr. Die Black Friday GmbH in Wien betreibt eine
Online-Plattform, auf der vergangenes Jahr 477 Firmen von Amazon
bis Zalando mit Schnäppchen warben. In
der Vergangenheit habe das Silber-Paket für die Teilnahme 12 000 Euro
gekostet, das Gold-Paket 32 500 und das Platin-Paket 70 500 Euro,
verlautet es aus Handelskreisen.
Die Black Friday GmbH betont, sie habe „die exklusiven
Nutzungsrechte der in Deutschland geschützten Wortmarke“, nennt aber
keine Zahlen. Die Preise würden individuell ausgehandelt, sagt
Sprecher Albert Haschke. Für 2019 rechne die GmbH mit einem
Rekordergebnis. Wie viele Firmen schon abgemahnt wurden, sagt er
nicht.
„Da werden wohl schon auch sehr sportliche Lizenzgebühren
gefordert. Sonst wäre vermutlich der Leidensdruck nicht so groß, dass
gleich so viele Unternehmen nun gleichzeitig die Löschung der Marke
betreiben“, sagt Paypal-Anwältin Ghalamkarizadeh.
Einige Firmen sind auf andere, ähnliche Begriffe ausgewichen:
Beim Elektronikhändler MediaMarkt zum Beispiel ist es der „Red
Friday“, bei anderen der „Super Friday“ oder der „Cyber Monday“.
Der „Black Friday“ kommt aus den USA, wo Einzelhändler am
Brückentag zwischen Thanksgiving und dem ersten Adventswochenende
traditionell Rabatte gewähren. In Deutschland hat Apple
2006 erstmals damit geworben. Inzwischen ist das
Spektakel auch hierzulande fest verankert: Laut Handelsverband HDE
wurden vergangenes Jahr am „Black Friday“ und „Cyber Monday“ 2,4
Milliarden Euro umgesetzt.
Nach einer Umfrage der Unternehmensberatung McKinsey halten 70
Prozent der Deutschen an diesen Tagen Ausschau nach Schnäppchen. „Es
ist schwer, sich dem zu entziehen, weil auch schon Weihnachtseinkäufe
vorgezogen werden“, sagt Professor Martin Fassnacht von der
Wirtschaftshochschule WHU. Wer nicht mitmacht, droht auf seiner Ware
sitzen zu bleiben. „Den Anlass nutzen alle“, sagt HDE-Sprecher Stefan
Hertel. Nur in den Tagen kurz vor Weihnachten, wenn die Deutschen
neben Geschenken auch teure Lebensmittel einkaufen, sei der Umsatz
noch höher.
„Aber es ist ein zweischneidiges Schwert“, sagt Fassnacht. Ein
warnendes Beispiel ist die Mediamarkt-Saturn-Kette, die am „Black
Friday“ 2017 mit Rabatten enormen Umsatz machte, aber im Dezember
weniger verkaufte und letztlich weniger Gewinn machte. Die Händler
müssten auch aufpassen, wertvolle Marken und Produkte nicht zu
verramschen, sagt Hertel.
Immer mehr Angebote können auch die Preise verderben, wenn die
Verbraucher sich daran gewöhnen. Laut McKinsey will die Hälfte der
Deutschen mehr davon. „Die Deutschen sind Schnäppchenjäger“, sagt
Fassnacht: „Wir sind im Vergleich zu unseren europäischen Nachbarn
sehr preisempfindlich. Durch Aldi, Lidl und die anderen Discounter
sind wir gewohnt, akzeptable Qualität günstig zu bekommen.“
Trotzdem sind solche Aktionstage für den Handel wichtig: „Ohne
sie würde es weniger Umsatz geben“, sagt Fassnacht. „Lebensmittel,
Pflegeprodukte brauchen wir täglich – aber die anderen Produkte, was
brauchen wir unbedingt? Wir haben ja schon so viel! Da braucht der
Handel Preisaktionen als Kaufanreiz.“ Der „Black Friday“ sei zwar
Teil des Weihnachtsgeschäfts, ein Teil der Einkäufe würde vorgezogen,
sagt Hertel: „Aber man kauft dann vielleicht doch ein bisschen mehr,
als man geplant hat.“
Das Deutsche Patentamt hatte den „Black Friday“ 2013 als Marke
eingetragen, aber 2018 beschlossen, sie wieder zu löschen. Denn der
Begriff sei den deutschen Verbrauchern längst geläufig als Hinweis
auf die Rabattaktion im November. Sie verbänden ihn nicht mit einem
bestimmten Unternehmen.
Ob das Bundespatentgericht sein Urteil schon am Donnerstag fällt,
ist fraglich. Super-Union-Anwalt Alexander Hogertz hatte schon mal
erklärt, bei einer Niederlage könne man zum Bundesgerichtshof
gehen. (DPA)
Bild: Pexels