Auch nach dem Brexit will das Europaparlament
möglichst weitgehende Freizügigkeit für EU-Bürger nach Großbritannien
sichern. Von entsprechenden Zugeständnissen aus London soll abhängen,
wie eng die wirtschaftliche Partnerschaft der Europäischen Union mit
Großbritannien künftig ausfällt. Dies geht aus dem Entwurf einer
Resolution hervor, die das EU-Parlament kommende Woche in Straßburg
beschließen will. Sie wird von allen großen Fraktionen mitgetragen.
Die Arbeitnehmerfreizügigkeit sei wichtiger Teil des
EU-Binnenmarkts, sagte der Chef des Auswärtigen Ausschusses, David
McAllister (CDU), am Mittwoch in Brüssel. „Je mehr Zugang man zum
Binnenmarkt haben möchte, desto mehr muss man sich an unseren Regeln
orientieren.“ Die Forderung birgt Konfliktstoff: Für Großbritannien
ist ein Ende des freien Zuzugs von EU-Bürgern eine wichtige
Begründung des für den 31. Januar geplanten EU-Austritts.
McAllister sagte voraus, dass in der Übergangsfrist bis Ende
dieses Jahres nur ein „oberflächliches Abkommen“ oder „Eckpunkte“ der
künftigen Beziehungen ausgehandelt werden könnten. Denn die
Verhandlungen können nach seinen Worten erst im März beginnen und
müssten bis Oktober oder November abgeschlossen sein, um Zeit für die
Ratifizierung zu lassen.
Die Gefahr eines Bruchs ohne Regelung der künftigen Beziehungen
sei nicht gebannt, sagte der CDU-Politiker. „Aber beide Seiten, auch
die britische, kann daran überhaupt kein Interesse haben.“ Nötig
seien eine „gesichtswahrende Lösung“ für Großbritannien und ein
„vernünftiger fließender Übergang“.
McAllister äußerte sich vor einer Reise der neuen
EU-Kommissionschefin Ursula von der Leyen zum britischen Premier
Boris Johnson nach London an diesem Mittwoch. (dpa)