Die deutschen Tochtergesellschaften des Modekonzerns Esprit beantragen ein Schutzschirmverfahren.
Das Schutzschirmverrfahren der Tochtergesellschaften schütze das Unternehmen vor Liquiditätsproblemen, denen es sich angesichts der Covid-19-Pandemie gegenübersieht, teilte Esprit Holdings Ltd. am Freitag mit. Das Unternehmen habe sich für diesen „proaktiven und vorausschauenden Schritt“ entschieden, um den laufenden Geschäftsbetrieb sicherzustellen.
“Dies ist der richtige Schritt für Esprit, da die Coronavirus-Pandemie dramatische Auswirkungen auf unser Geschäft hat”, sagte Esprit-Geschäftsführer Anders Kristiansen. “Mit diesem Verfahren können wir die Liquidität erhalten und bei Bedarf restrukturieren. Wir wollen die Zukunft dieser großartigen Marke sichern und auf die Chancen vorbereitet sein, die sich ergeben, wenn die Corona-Pandemie überwunden ist.“
Geschäftsbetrieb läuft weiter
Die deutschen Gesellschaften seien die einzigen, die Insolvenz angemeldet haben, bestätigte eine Sprecherin des Ratinger Konzerns. Hier wie auch international laufe der Geschäftsbetrieb weiter.
Das Schutzschirmverfahren solle Esprit vor den Forderungen der Gläubiger in den kommenden Monaten schützen, heißt es in der Mitteilung. “Das derzeitige Management Team wird die Kontrolle über das Unternehmen behalten, wobei ein gerichtlich bestellter Sachwalter die Aufsicht hat.”
Während des Insolvenzverfahrens wird das Management-Team von Esprit einen Restrukturierungsplan ausarbeiten, der von der Gläubigerversammlung genehmigt werden muss. Außerdem will Esprit Verbindlichkeiten und langfristige Mietverträge neu strukturieren.
Anm. der Redaktion: Der Beitrag wurde korrigiert. Die Tochtergesellschaten beantragen ein Schutzschirmverfahren, keine Insolvenz in Eigenverwaltung.
Bild: Esprit Store Beijing