Die Staatsanwaltschaft Bielefeld hat ihr
Ermittlungsverfahren gegen den früheren Top-Manager Thomas Middelhoff
wegen des Verdachts des Bankrotts eingestellt. Ein Sprecher der
Staatsanwaltschaft sagte, es gebe keinen hinreichenden Tatverdacht
gegen Middelhoff. Konkret ging es um den Verdacht, der Ex-Manager
habe vor seiner Privatinsolvenz Millionensummen verschoben und so den
Gläubigern entzogen.
Middelhoff selbst hatte die Vorwürfe von Anfang an zurückgewiesen.
Bei Bekanntwerden der Vorwürfe im Sommer 2018 sagte er der Deutschen
Presse-Agentur: «Ich habe keine Millionen zur Seite geschafft. Ich
bin heute völlig vermögenslos. Richtig ist: Ich habe versucht Asset
Protection, also Vermögensschutz, zu betreiben – innerhalb der
rechtlichen Grenzen. Das hat aber zu nichts geführt. Alles ist weg.»
Der Bankrott-Paragraf 283 im Strafgesetzbuch sieht unter anderem
Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren für Schuldner vor, die bei
drohender Zahlungsunfähigkeit Bestandteile des Vermögens beiseite
schaffen oder verheimlichen. In besonders schweren Fällen kann die
Strafe sogar zehn Jahre betragen. (dpa)